Rechtsprechung
KG, 06.08.2021 - 21 U 59/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 RABerufsO, § 172 Abs 1 ZPO, § 180 ZPO, § 339 Abs 1 ZPO
Voraussetzungen der Pflicht zur Zustellung an den Prozessbevollmächtigten im anhängigen Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ersatz entstandener Mängelbeseitigungskosten; Unzulässiger Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zustellung an Rechtsanwalt setzt Mitteilung an das Gericht voraus!
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09
Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben …
Auszug aus KG, 06.08.2021 - 21 U 59/21
Eine solche Verpflichtung folgt weder aus § 172 ZPO noch aus der berufsrechtlichen Regelung des § 12 BORA (vgl. BGH NJW 2011, 1005 Rn. 13, beck-online), zumal der Klägerin ansonsten das Risiko aufgebürdet worden wäre, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter der Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist (…Musielak/Voit/Wittschier, 18. Aufl. 2021, ZPO § 172 Rn. 3). - BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14
Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten …
Auszug aus KG, 06.08.2021 - 21 U 59/21
Zu Recht geht das Landgericht auch davon aus, dass sich aus den vom der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7 20.05.2020 (- 2 BvR1809/17) und 16.07.2016 (2 BvR 1614/14) keine analoge Anwendung des § 172 ZPO ergibt; vielmehr hatte sich in den dort entschiedenen Fällen bereits mit dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein Prozessbevollmächtigter bestellt, was von den dortigen Gerichten entgegen § 172 ZPO übersehen worden war. - BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO
Auszug aus KG, 06.08.2021 - 21 U 59/21
Zwingende Voraussetzung für eine Bestellung im Sinne des § 172 Abs. 1 ZPO ist jedoch, dass dem Gericht Mitteilung von einem Vertretungsverhältnis gemacht worden ist (BGH NJW-RR 2000, 444, beck-online).